Winter in Osnabrück und Umgebung
Winterdienst in Osnabrück
Grundstückseigentümer und Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege zu räumen und zu streuen. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie: Wir räumen Schnee, streuen bei Glätte und sorgen dafür, dass Wege sicher begehbar sind.
Ab dem ersten Frost sind wir in Bereitschaft und behalten die Wettervorhersage im Blick. Sie müssen uns nicht jedes Mal anrufen.
Kostenlos anfragen oder anrufen: +49 157 53339593

Was dazugehört
- Schnee räumen auf Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen
- Streuen mit umweltverträglichem Streugut
- Eis beseitigen auf Treppen und in Eingangsbereichen
- Winterdienst für Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen
- Gewerblicher Winterdienst für Firmengelände
- Bereitschaft über die gesamte Wintersaison
- Einsatzprotokoll auf Wunsch, wichtig bei Haftungsfragen
Für wen das passt
Hauseigentümer und Vermieter mit Räumpflicht, Hausverwaltungen mit mehreren Objekten, Unternehmen mit Außenflächen, Eigentümer, die im Winter nicht vor Ort sind.
Typische Einsätze
- Ein Vermieter will die Streupflicht vor dem Mehrfamilienhaus sicher abgeben.
- Eine Hausverwaltung sucht einen festen Winterdienst für ihre Osnabrücker Objekte.
- Ein Unternehmen braucht morgens freie Mitarbeiterparkplätze und sichere Zugänge.
- Ein Eigentümer verbringt den Winter im Ausland und braucht einen Dienst, auf den er sich verlassen kann.
So läuft der Auftrag ab
- 1
Anfrage und Besprechung des Objekts: Flächen und Anforderungen
- 2
Angebot für Saisonvertrag oder einzelne Einsätze
- 3
Bereitschaft ab dem ersten Frost, wir beobachten die Wettervorhersage
- 4
Einsatz bei Bedarf, frühzeitig und ohne Zusatzauftrag
- 5
Auf Wunsch ein Einsatzprotokoll zu Ihrer Absicherung
Einsatzgebiet
Winterdienst bieten wir in Osnabrück und der näheren Umgebung an, je nach Objekt in Stadtteilen wie Haste, Schinkel, Voxtrup und Eversburg sowie in Wallenhorst, Belm und Georgsmarienhütte.
Was wir nicht anbieten
Wir übernehmen keinen Winterdienst für Bundesstraßen oder überörtliche Straßen. Unser Einsatzgebiet sind private und gewerbliche Grundstücke sowie Gehwege.
Häufige Fragen zu Winterdienst
Wer ist in Osnabrück für die Schneeräumung verantwortlich?
Grundsätzlich müssen Grundstückseigentümer den Gehweg vor ihrem Grundstück räumen und streuen. Diese Pflicht kann auf Mieter oder auf einen Dienstleister wie uns übertragen werden.
Wie früh morgens räumen Sie?
Wir richten uns nach den örtlichen Satzungen. In der Regel müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und sonntags bis 9 Uhr geräumt sein. Wir sind entsprechend früh unterwegs.
Bieten Sie auch Einsätze ohne Saisonvertrag an?
Ja, einzelne Einsätze sind möglich. Für eine verlässliche Versorgung über den ganzen Winter ist ein Saisonvertrag die bessere Lösung.
Welches Streumittel verwenden Sie?
Umweltverträgliches Streugut wie Splitt oder abstumpfende Mittel. Salz nur dort, wo es erlaubt und sinnvoll ist.
Haften Sie, wenn trotzdem jemand stürzt?
Bei ordnungsgemäß ausgeführtem Winterdienst liegt die Verantwortung beim Dienstleister. Auf Wunsch dokumentieren wir jeden Einsatz als Nachweis.
Anfrage zu Winterdienst
Beschreiben Sie kurz Objekt, Ort und Umfang. Wir melden uns mit Rückfrage, Besichtigungstermin oder Angebot.